Rechtsprechung
VG Ansbach, 09.06.2008 - AN 14 K 07.00834, AN 14 K 07.00835 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Wohngeldrecht; Prozesskostenhilfe; alleinerziehende, getrennt lebende Studentin; Unterhalt durch die Eltern; fiktiver Unterhalt; Darlehen als Einkommen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76
Finanzierung der Berufsausbildung
Auszug aus VG Ansbach, 09.06.2008 - AN 14 K 07.00834
Unmaßgeblich ist dabei grundsätzlich, ob das unterhaltsberechtigte Kind minder- oder volljährig ist oder ob es selbst schon Kinder hat (vgl. hierzu Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. Juni 1977 - IV ZR 48/76, insbesondere juris-RdNr. 10 bis 12, und Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. April 1985 - IVb ZR 14/84, insbesondere juris-RdNr. 3).Letzterer Rückgriff auf die Vorschrift des § 13 BAföG erscheint aber dann nicht angebracht, wenn den Eltern des Studierenden deshalb, weil sie bereits für eine Ausbildung im Sinne des § 1610 Abs. 2 BGB in genügender Weise gesorgt haben, die Finanzierung einer weiteren Berufsausbildung - hier des Studiums - nicht angesonnen werden kann (vgl. insoweit Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. Juni 1977 - IV ZR 48/76).
- BVerwG, 30.05.1978 - 8 C 66.77
Wohngeldansprüche von Studenten - Ausbildungsförderung - Einkommens der Eltern - …
Auszug aus VG Ansbach, 09.06.2008 - AN 14 K 07.00834
Wohngeld werde der Klägerin gemäß § 18 Nr. 6 WoGG insoweit versagt, als von einem realisierbaren Unterhaltsanspruch in Höhe von insgesamt 825, 98 EUR auszugehen sei (Bundesverwaltungsgericht, U. v. 30. Mai 1978 - 8 C 66.77).Die Inanspruchnahme von Wohngeld wäre gemäß § 18 Nr. 6 WoGG missbräuchlich, da sie - obwohl ihr zumutbar - ihren Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern nicht geltend mache (so Bundesverwaltungsgericht, U.v. 30. Mai 1978 - 8 C 66.77).
- VGH Bayern, 04.02.2003 - 12 C 02.1942
Auszug aus VG Ansbach, 09.06.2008 - AN 14 K 07.00834
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4. Februar 2003 - 12 C 02.1942 und vom 28. April 2003 - 12 C 03.488).Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch beispielsweise dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. April 2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Februar 2003 - 12 C 02.1942).
- VGH Bayern, 28.04.2003 - 12 C 03.488
Auszug aus VG Ansbach, 09.06.2008 - AN 14 K 07.00834
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4. Februar 2003 - 12 C 02.1942 und vom 28. April 2003 - 12 C 03.488).Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch beispielsweise dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. April 2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Februar 2003 - 12 C 02.1942).
- VGH Bayern, 04.10.2005 - 9 ZB 05.1654
Auszug aus VG Ansbach, 09.06.2008 - AN 14 K 07.00834
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Wohngeldbehörde von wohngeldrechtlich zu berücksichtigenden Einnahmen in der Höhe ausgehen kann, die dem finanziellen Aufwand für den Lebensunterhalt des Antragstellers entspricht (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1980 - 8 C 24.79) oder in Ermangelung entsprechender Anhaltspunkte eine Einkommensschätzung nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen vornehmen darf (so Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18. Mai 2005 - 9 C 05.281; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654). - BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 24.79
Wohngeld - Jahreseinkommen - Einkommensänderungen - Bewilligungszeitraum - …
Auszug aus VG Ansbach, 09.06.2008 - AN 14 K 07.00834
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Wohngeldbehörde von wohngeldrechtlich zu berücksichtigenden Einnahmen in der Höhe ausgehen kann, die dem finanziellen Aufwand für den Lebensunterhalt des Antragstellers entspricht (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1980 - 8 C 24.79) oder in Ermangelung entsprechender Anhaltspunkte eine Einkommensschätzung nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen vornehmen darf (so Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18. Mai 2005 - 9 C 05.281; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654). - BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 36.78
Unterhaltsansprüche von Studenten - Ausbildungsförderung - Einkommensgrenze - …
Auszug aus VG Ansbach, 09.06.2008 - AN 14 K 07.00834
Bei studierenden Wohngeldantragstellern, die keine Ausbildungsförderung und seitens der unterhaltspflichtigen Familienangehörigen - in der Regel wie auch hier die Eltern - keine oder offensichtlich zu niedrige Unterhaltszahlungen erhalten, kann die Wohngeldstelle die Unterhaltsansprüche, die der Student in zumutbarer Weise und mit Aussicht auf Erfolg einklagen könnte, aus Vereinfachungsgründen der Vorschrift des § 13 BAföG entnehmen (als "fiktiv" einzusetzendes Einkommen, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. November 1978 - 8 C 36.78). - VG München, 26.04.2007 - M 22 K 06.98
Auszug aus VG Ansbach, 09.06.2008 - AN 14 K 07.00834
Es sei nur lediglich darauf hingewiesen, dass die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen "Darlehen" wie das vorliegende wohngeldrechtlich zum Einkommen zählte, weil die Rückzahlung nicht im Sinne des § 488 BGB verbindlich vereinbart wurde und zum Zeitpunkt des Abschlusses des "Darlehen" die reale Zurückzahlung nicht in absehbarer Zeit, sondern lediglich zu einem ungewissen Zeitpunkt und in ungewisser Höhe, erwartet werden konnte (vgl. beispielsweise VG München, Urteil vom 26. April 2007 - M 22 K 06.98, m.w.N.). - VGH Bayern, 18.05.2005 - 9 C 05.281
Auszug aus VG Ansbach, 09.06.2008 - AN 14 K 07.00834
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Wohngeldbehörde von wohngeldrechtlich zu berücksichtigenden Einnahmen in der Höhe ausgehen kann, die dem finanziellen Aufwand für den Lebensunterhalt des Antragstellers entspricht (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1980 - 8 C 24.79) oder in Ermangelung entsprechender Anhaltspunkte eine Einkommensschätzung nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen vornehmen darf (so Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18. Mai 2005 - 9 C 05.281; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654). - BVerwG, 27.09.2006 - 3 C 34.05
Verfassungsschutz; Personenakte; Datenschutz; Berichtigung; …
Auszug aus VG Ansbach, 09.06.2008 - AN 14 K 07.00834
Hiervon kann im summarischen Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ausgegangen werden; dies auch deswegen, weil die Klägerin entgegen der mit gerichtlichen Schreiben vom 16. Oktober 2007 geäußerten Aufforderung den Bescheid (vollständig und in gut leserlicher Form) nicht vorgelegt hat und sie damit ihre aus § 86 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz VwGO entspringende Verpflichtung zur Mitwirkung an der Sachaufklärung nicht beachtet hat (vgl. insoweit Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. September 2006 - 3 C 34.05, juris-RdNr. 25). - BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 14/84
Unterhaltsansprüche einer ehelichen Tochter - Einfluss erbrachter Sozialhilfe auf …
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 1439/88
- VGH Bayern, 28.12.2004 - 12 CE 04.2960